
Ihre Mitgliedschaft
ist unsere Aufgabe
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Voraussetzung für Ihre Mitgliedschaft laut Satzung
§4 - Mitglied des Berufsverbandes kann werden, wer
haupt- oder nebenberuflich tätig ist als Dozent für Rhetorik, als Sprecherzieher oder/ und als Sprechtherapeut und
über eine seiner Tätigkeit entsprechenden wissenschaftliche, pädagogische oder therapeutische Qualifikation verfügt und
seinen Wohnsitz oder seine Arbeitsstätte im Freistaat Bayern hat.
§5 - Studenten, die sich an einer bayerischen Prüfstelle der DGSS auf die “Prüfung für Sprecherzieher (DGSS)" vorbereiten, können Mitglied des BVS werden, wenn sie
die Zwischenprüfung erfolgreich abgeleistet haben und
mindestens ein Drittel des Praktikums hinter sich haben und
durch ein Mitglied des BVS schriftlich zur Aufnahme vorgeschlagen wurden."
Antrag
Hiermit beantrage ich die Aufnahme in die Berufsvereinigung Sprechkompetenzen - Rhetorik, Sprechkunst, Sprechtherapie & Sprechwissenschaft in Bayern e. V.